PRT
Periradikuläre Therapie: Injektionen an die Nervenwurzel unter CT - Kontrolle
CT-gesteuerte PRTs werden von den Gesetzlichen Krankenkassen bezahlt. Dies aber nur dann, wenn Sie bei dem Radiologen, der die Intervention durchführt, eine vom Schmerztherapeuten ausgestellte Überweisung zur PRT vorlegen.
Als Schmerztherapeuten überprüfen wir den therapeutischen Nutzen der PRT im Rahmen eines multimodalen und interdisziplinären Schmerztherapiekonzeptes und stellen dann - bei gegebener Indikation - diese Überweisung aus.
Vereinbaren Sie gerne einen Termin bei uns. Bringen Sie zum Termin einen gültigen Überweisungsschein Ihres behandelnden Arztes (Hausarzt, Orthopäde...), Ihre elektronische Gesundheitskarte und den Befund der letzten MRT- oder CT -Untersuchung mit.
letzte Änderung : 06.10.2015